Berufsbetreuung
Berufsbetreuung bedeutet nicht das Betreuen von Berufe, um einmal auf die mir am meisten nach der Frage nach meiner Tätigkeit gestellten weiterführenden Frage einzugehen, sondern die Betreuung von (erwachsenen) Menschen.
Menschen, die aufgrund von körperlichen bzw. psychischen Erkrankungen, oder aber geistige sowie seelische Behinderungen, jemanden benötigen, der sich um die Angelegenheiten kümmert, die sie selbst nicht (mehr) besorgen können.
Zum Betreuer bestellt werde ich durch das Betreuungsgericht.
Das Betreuungsgericht ist es auch was mir die Angelegenheiten vorgibt, die ich für den Betreuten übernehmen kann.
Dies können vermögensrechtliche Angelegenheiten sein oder aber solche die die Wohnungs-, behördliche oder gesundheitliche Belange der jeweiligen Person betreffen.
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